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Nationaler Lenkungsausschuss (NLA)

 

Am 24. November 2008 hat das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz alle relevanten österreichischen Akteure zu einer Informationsveranstaltung zum Europäischen Jahr eingeladen. Die Akteure wurden über den Beschluss des EJ 2010 informiert und um Bekanntgabe der Mitglieder für den nationalen Lenkungsausschuss (NLA), dessen konstituierende Sitzung am 31. März 2009 stattfand, sowie um inhaltliche Vorschläge für Themen und Aktivitäten für das nationale Arbeitsprogramm ersucht. Bei der zweiten Sitzung des NLA am 30. April fand eine weitere Diskussion auf Basis des überarbeiteten nationalen Programms statt. Die dritte Sitzung fand am 29. September 2009 unter Anwesenheit einer Vertreterin der Europäischen Kommission statt, die über die Vorhaben während des Europäischen Jahres berichtete. Den Schwerpunkt der am 9. Dezember 2009 abgehaltenen vierten Sitzung bildeten die regionalen Strategiepläne. In der am 10. März 2010 abgehaltenen fünften Sitzung des Nationalen Lenkungsausschusses wurde über die Medienkonferenz und die Eröffnungsveranstaltung des EU-Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung berichtet. Zusätzlich fand ein Austausch über die Aktivitäten aller TeilnehmerInnen des nationalen Lenkungsausschusses statt. Die sechste Sitzung des Ausschusses wird am 7. September 2010 stattfinden. 

Aufgabe des Nationalen Lenkungsausschusses ist es, alle relevanten Akteure an der Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Jahres in Österreich zu beteiligen. Der Ausschuss steht dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bei der Gestaltung und Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres beratend zur Seite. Die Akteure des Nationalen Lenkungsausschusses umfassen jedenfalls jene Gruppen, die bei der Erstellung des österreichischen Strategieberichts für Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008 - 2010 einbezogen waren. Die Mitglieder des Nationalen Lenkungsausschusses setzen sich aus VertreterInnen der Ministerien, der einzelnen Bundesländer, Gemeinden und Städte, dem Parlament, der Sozialpartner, den Dachorganisationen der mit der Thematik befassten Nichtregierungsorganisationen sowie der Dachorganisation von Vereinen von Armut betroffener Personen zusammen. Auf diese Weise wird in den jeweiligen Bereichen eine umfassende Einbeziehung der Interessen der Betroffenen sichergestellt.

 



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