Inhalt:
.Das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
- Was ist das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ und warum wurde es ausgerufen?
- Was sind die Ziele des „Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“?
- Wer ist für die Umsetzung des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verantwortlich?
- Wie ist das österreichische Programm für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung entstanden?
- Was sind die zentralen Themen, die bei der Durchführung von Aktivitäten des Europäischen Jahres 2010 im Mittelpunkt stehen?
- Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die hierfür vorgesehen wurden?
- Für welche konkreten Projekte von NGOs werden die EU-Gelder verwendet?
- Wozu gibt es BotschafterInnen für das EJ 2010?
Was ist das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ und warum wurde es ausgerufen?
Europäische Jahre sollen dazu dienen, wichtige Themen und Herausforderungen stärker in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bekennen sich dazu, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Daher wurde am 22. Oktober 2008 der Beschluss über ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) angenommen.
Was sind die Ziele des „Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“?
Im Beschluss zum Europäischen Jahr 2010 wurden folgende Ziele festgelegt:
- Anerkennung des Rechts der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen auf ein Leben in Würde und umfassende Teilhabe an der Gesellschaft. Das Bewusstsein für die Lage armer Menschen soll geschärft, ihr Zugang zu Rechten, Ressourcen und Dienstleistungen gefördert und Stereotype und Stigmatisierungen bekämpft werden;
- Verstärkte Identifizierung der Öffentlichkeit mit Strategien und Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung durch Betonung der Verantwortung, die jeder Einzelne im Kampf gegen Armut und Marginalisierung trägt;
- Förderung eines stärkeren sozialen Zusammenhalts durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile, die für jeden mit einer Gesellschaft verbunden sind, in der es keine Armut mehr gibt und in der niemand an den Rand gedrängt wird;
- Bekräftigung des starken politischen Engagements der EU für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und Förderung dieses Engagements auf allen Entscheidungsebenen.
Wer ist für die Umsetzung des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verantwortlich?
Die Umsetzung des Europäischen Jahres in Österreich erfolgt durch die Abteilung für Grundsatzfragen und Koordination in EU-Angelegenheiten im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als nationale Durchführungsstelle (NIB-National Implementing Body).
Wie ist das österreichische Programm für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung entstanden?
Nach dem Beschluss, mit dem das Europäische Jahr 2010 geschaffen wurde, hat die nationale Durchführungsstelle in enger Abstimmung mit allen sozialpolitischen Akteuren in Österreich ein nationales Programm für das Europäische Jahr erstellt. Alle relevanten österreichischen Akteure wurden um inhaltliche Vorschläge für Themen und Aktivitäten für das nationale Arbeitsprogramm ersucht. Die Stellungnahmen und schriftlichen Beiträge wurden in den Entwurf eingearbeitet. Die endgültige Version des Programms wurde schließlich den Akteuren zur Kenntnis gebracht, sowie im Sinne größtmöglicher Transparenz auf dieser Homepage veröffentlicht.
Was sind die zentralen Themen, die bei der Durchführung von Aktivitäten des Europäischen Jahres 2010 im Mittelpunkt stehen?
- Förderung von integrativen Arbeitsmärkten und integrierten Ansätzen zur aktiven Eingliederung: Initiativen für die Integration arbeitsmarktferner Gruppen und jener Bevölkerungsgruppen, die besonders hart von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind, sowie um Initiativen für Gruppen mit erhöhtem Armutsrisiko.
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Förderung der Teilhabe von sozial benachteiligten Personen am gesellschaftlichen Leben und Erleichterungen beim Zugang zu Kultur- und Freizeitmöglichkeiten; gezielte Aktivitäten im Bereich der Vorsorge von Verschuldung.
- Sicherstellung des Zugangs zu angemessenen Ressourcen und Leistungen: Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, Maßnahmen zur Einkommenssicherheit und die Bekämpfung des Phänomens der „working poor"
- Förderung der sozialen Eingliederung durch Bildung und Weiterbildung: Steigerung der Qualität an den Schulen und der Chancengerechtigkeit; Vermittlung von Schlüsselkompetenzen; Senkung der Quote der SchulabbrecherInnen; Teilnahme an vorschulischer Bildung; Qualitätssicherung und Stärkung von Bildungseinrichtungen im positiven Umgang mit sprachlicher und kultureller Vielfalt ; Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (mit Migrationshintergrund).
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die hierfür vorgesehen wurden?
Die Europäische Union hat einen Kofinanzierungsbetrag in der Höhe von 255.305 € für die Aktivitäten in Österreich zur Verfügung gestellt. Um diesen Betrag voll nutzen zu können, muss das BMASK mindestens den gleichen Betrag für das Europäische Jahr vorsehen.Für welche konkreten Projekte von NGOs werden die EU-Gelder verwendet?
Gemäß dem Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen zum Themenbereich „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" im Rahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 sollen die Projekte in folgenden Themenbereichen angesiedelt sein:
- Förderung der finanziellen Eingliederung;
- Bekämpfung von Armut infolge von steigenden Lebenserhaltungskosten und Bekämpfung von Verschuldung;
- Entwicklung von Kunst- und Kulturprojekten sowie Teilnahme an Kunst- und Kulturveranstaltungen;
- Erleichterungen beim Zugang zu Sporteinrichtungen und Sportaktivitäten sowie Freizeiteinrichtungen;
- Förderung des Zugangs zu angemessenem Wohnraum bzw. Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit.
Folgende Aktivitäten können gefördert werden:
- Organisation von Zusammenkünften und Veranstaltungen, die Impulse geben und Freiräume für die Diskussion über konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung schaffen (Tagungen, Kongresse, etc.)
- Seminare auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
- Informationsmaßnahmen mit erheblichem Multiplikatoreffekt zur Verbreitung von Grundsätzen und Werten des Europäischen Jahres auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene
- Organisation von Wettbewerben
- Untersuchungen, Umfragen und Studien, die nicht bereits im Rahmen anderer gemeinschaftsweiter Aktionen durchgeführt wurden bzw. werden
- Fortbildungsangebote für MultiplikatorInnen zur Vertiefung ihres Wissens über Phänomene der Armut und sozialen Ausgrenzung und entsprechende politische Strategien
- Zusammenarbeit mit Medien unter Einbeziehung von Betroffenen
Wozu gibt es BotschafterInnen für das EJ 2010?
Die BotschafterInnen für das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung sollen durch ihren Bekanntheitsgrad und ihr Engagement helfen, die Öffentlichkeit für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Österreich und in Europa zu sensibilisieren und die Botschaften des Europäischen Jahres gut zu vermitteln. Sie werden in Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres eingebunden sein und z.B. an Veranstaltungen teilnehmen. Weiters werden ihre persönlichen Botschaften zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, sowie ein kurzer Lebenslauf auf der Website präsentiert.









