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Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Österreich ist ein vorrangiges Ziel der österreichischen Bundesregierung. Dieses Ziel ist auch als zentrales Vorhaben im Regierungsprogramm festgehalten. Die Bundesregierung hat bereits wichtige Schritte zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Österreich getroffen:

  • Die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1.September 2010 wird zahlreiche Verbesserungen für armutsgefährdete Haushalte bringen, wie die E-Card für alle oder den Entfall des Regresses.
  • Zwei umfassende Arbeitsmarktpakete zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung von integrativen Arbeitsmärkten in Österreich wurden geschnürt.
  • Steuerreform 2009: Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs und Anhebung der Freigrenze und Änderung der Einschleifbestimmung bei sonstigen Bezügen. Dazu kommen umfangreiche Verbesserungen für Haushalte mit Kindern. Diese Verbesserungen umfassen einen erhöhten Kinderabsetzbetrag, einen neuen Kinderfreibetrag, die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und die Möglichkeit eines steuerfreien Zuschusses zur Kinderbetreuung durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
  • Einführung der 13. Familienbeihilfe ab September 2008 und Einführung einer Geschwisterstaffel.
  • Einführung eines kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenjahres für alle Fünfjährigen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.
  • Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld durch neue Varianten und vor allem die Regelung, dass die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nicht mehr zurückbezahlt werden muss.
  • Streichung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei Einkommen unter 1.350 Euro, was insbesondere Frauen zugute kommt.
  • Zahlreiche Maßnahmen im Bildungsbereich, wie kleinere Klassen oder die Erhöhung der Schülerbeihilfe.
  • Bei der Pflegevorsorge hat die Regierung wichtige Maßnahmen umgesetzt, wie die Erhöhung des Pflegegelds (umfangreichste Verbesserung in der Pflege seit Einführung des Pflegegeldes; durchschnittliche Erhöhung des Pflegegeldes um 5%), die Verkürzung der Verfahrensdauer bei Pflegegeldeinstufung (Eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 60 Tagen ist bei den Bundespflegegeldträgern erreicht worden) und finanzielle Unterstützung für die 24h Pflege zu Hause. Ab der Pflegestufe 3 werden die Sozialversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen in der Selbst- und Weiterversicherung durch den Staat übernommen.
  • Pensionen werden 2010 bis zu einem Wert von 2.466 Euro monatlich um 1,5 Prozent angehoben. Für darüber liegende Pensionen gibt es einen Fixbetrag von 36,99 Euro monatlich. Für BezieherInnen unter einer Pensionshöhe von 1300 Euro brutto ist zusätzlich eine Einmalzahlung vorgesehen. Die Hacklerregelung wurde verlängert.
  • Gesundheit: Deckelung der Rezeptgebühren (2% des Nettoeinkommens - davon profitieren 400.000 Menschen) und keine neuen Selbstbehalte sowie keine Leistungskürzungen.
  • Schließlich ist die Aufnahme der Kinderrechte als Grundrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in die Bundesverfassung in Umsetzung vorgesehen. Artikel 1 des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge hat, die für sein Wohlergehen notwendig sind.

    Folgender Link führt zu den Zahlen, Daten und Fakten zur Armut.



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